Newsletter 03/2026

Anfrage gem. Umweltinformationsgesetz zum Klimafahrplan 2040

Der Klimabündnis Arbeitskreis Wiener Neustadt hat an die Gemeinde Wiener Neustadt eine Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz (UIG) gestellt. Die Antwort des Magistrats ist am 10.02.2026 eingelangt.

Anfrage des Klimabündnis Arbeitskreises (voller Wortlaut)

Sehr geehrter Herr Mag. Biffl, sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß dem österreichischen Umweltinformationsgesetz (UIG, BGBl. Nr. 495/1993 idgF) ersuchen wir um Herausgabe bzw. Veröffentlichung folgender Umweltinformationen im Zusammenhang mit dem Klimafahrplan „Wiener Neustadt klimaneutral 2040″. Die angefragten Informationen betreffen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, Energieplanung und Monitoring und fallen damit unter den Anwendungsbereich des UIG (§ 2 Abs. 3 UIG).

  1. Treibhausgasbilanzen
    • Wir ersuchen um vollständige Herausgabe der aktualisierten CO₂-Bilanz aus dem Jahr 2012, die auf einem neuen methodischen Ansatz basiert.
    • Wir ersuchen um vollständige Herausgabe der nach dem GPC-Standard mit 2022 als Basisjahr erstellten CO₂-Bilanz, inklusive absoluter Emissionswerte.
  2. Zentrale Planungs- und Steuerungsdokumente

    Wir ersuchen um Herausgabe bzw. Veröffentlichung folgender Dokumente:

    • Monitoringkonzept und Monitoringplan
    • Fortlaufender Umsetzungsplan
    • Kommunaler Energieplan
    • Sanierungsfahrpläne für öffentliche Gebäude
    • Liste der über 200 Maßnahmen inkl. Priorisierung, Zeitplan, Zuständigkeiten und erwarteter THG-Reduktion
  3. Monitoringkonzept und -plan
    • Welche Evaluierungsintervalle sind vorgesehen? Ab wann ist mit dem ersten Evaluierungsbericht zu rechnen?
    • Werden die Ergebnisse der Evaluierungen öffentlich zugänglich gemacht?
  4. Zeitliche Planung und Umsetzung
    • Wir ersuchen um Herausgabe eines detaillierten Zeitplans für die Umsetzung der Maßnahmen, über die Kategorisierung in „kurzfristig“ und „mittelfristig“ hinaus.
    • Ab wann gelten Maßnahmen als „kurzfristig“ bzw. „mittelfristig“? Ist 2025 der Startzeitpunkt?
    • Welche der kurzfristigen Maßnahmen sind bereits umgesetzt oder in Umsetzung? Welche mittelfristigen Maßnahmen befinden sich in Planung?
    • Wo und wie kann der Fortschritt der Maßnahmenumsetzung öffentlich nachvollzogen werden?

Wir ersuchen um Übermittlung der angefragten Informationen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat gemäß § 5 Abs. 2 UIG. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Hannes Höller
Hannes Knett
Christian Kühteubl
Irene Nemeth
Thomas Peklak
Friederike Zauner

Klimabündnis-Arbeitskreis Wiener Neustadt

Antwort von Magistrat zu UIG Anfrage, betreffend Fahrplan 2040 (eingelangt 10.02.2026)

Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.12.2025 gemäß UIG Klimafahrplan 2040 darf folgendes mitgeteilt werden:

1. Treibhausgasbilanzen

a) Wir ersuchen um vollständige Herausgabe der aktualisierten CO₂-Bilanz aus dem Jahr 2012, die auf einem neuen methodischen Ansatz basiert.
b) Wir ersuchen um vollständige Herausgabe der nach dem GPC-Standard mit 2022 als Basisjahr erstellten CO₂-Bilanz, inklusive absoluter Emissionswerte.

Zur Frage 1:
Aus dem Jahr 2011 liegt eine frühere CO2-Bilanzierung vor, die von ConPlusUltra erstellt wurde. Diese ergibt CO2-Emissionen im Ausmaß von 311.760. Die damalige Berechnung basiert nicht auf dem Greenhouse Gas Protocol (GPC) und ist daher nicht mit der THG-Bilanz 2022 vergleichbar. Dennoch wird mitgeteilt, dass sich die Gesamtmenge von CO2 von 310.000 auf 288.000 verringert hat.

Derzeit wird laut Antwort daran gearbeitet, die Datengrundlagen zur Berechnung der Treibhausgasemissionen neu zu erheben und zu erweitern, um künftig den Anforderungen des GPC vollständig gerecht zu werden. Der Abschluss der vertiefenden Grundlagenarbeiten wird bis Ende 2026 erwartet. Auf dieser Basis soll in weiterer Folge eine neue Treibhausgasbilanz erstellt werden.

2. Zentrale Planungs- und Steuerungsdokumente

Ersucht wurde um Herausgabe bzw. Veröffentlichung von Monitoringkonzept/-plan, fortlaufendem Umsetzungsplan, kommunalem Energieplan, Sanierungsfahrplänen für öffentliche Gebäude sowie einer priorisierten Maßnahmenliste.

Zur Frage 2:
Aktuell wird ein projektbezogener Ansatz verfolgt. Auf Grundlage der im Klimafahrplan 2040 beschlossenen prioritären Maßnahmen werden diese schrittweise bearbeitet. Der Fokus liegt insbesondere auf:

  • stationäre Energie (z. B. Ausbau der Photovoltaik),
  • Mobilität (z. B. Ausbau von Nextbike),
  • Governance (u. a. Erstellung eines kommunalen Energieplans und eines städtischen Hitzeschutzplans).

Das Pionierstadtteam befasst sich laut Antwort außerdem mit der Umsetzung der Deklaration der klimaneutralen Stadtquartiere. Der kommunale Energieplan befindet sich in Ausarbeitung. Nach nationaler Auslegung der EED III Richtlinie soll sich mit den Sanierungsfahrplänen auseinandergesetzt werden.

3. Monitoringkonzept und -plan

a) Welche Evaluierungsintervalle sind vorgesehen? Ab wann ist mit dem ersten Evaluierungsbericht zu rechnen?
b) Werden die Ergebnisse der Evaluierungen öffentlich zugänglich gemacht?

Zur Frage 3:
Bezüglich der Evaluierungsintervalle wurde auf die obige Antwort zum Monitoringkonzept verwiesen. Die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten werden eingehalten und erfüllt.

4. Zeitliche Planung und Umsetzung

a) Ersucht wurde um einen detaillierten Zeitplan über „kurzfristig“ und „mittelfristig“ hinaus.
b) Ab wann gelten Maßnahmen als kurzfristig/mittelfristig? Ist 2025 der Startzeitpunkt?
c) Welche kurzfristigen Maßnahmen sind bereits umgesetzt/in Umsetzung? Welche mittelfristigen in Planung?
d) Wo und wie kann der Fortschritt öffentlich nachvollzogen werden?

Zur Frage 4:
„Kurzfristig“ wurde mit 1–2 Jahren definiert, „mittelfristig“ mit 3–5 (oder mehr) Jahren. Der Startpunkt kann mit 2025 festgelegt werden.

Als kurzfristige Maßnahmen in Ausarbeitung wurden genannt:

  • Erstellung des kommunalen Energieplans,
  • Ausarbeitung von Grundlagen für einen städtischen Hitzeschutzplan,
  • Weiterführung der Radverkehrsoffensiven sowie des Nextbike-Ausbaus.

Ein Fortschrittsmonitoring bzw. entsprechender Fortschrittsbericht ist laut Antwort zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verfügbar.

Mit freundlichen Grüßen
Mag. Markus Biffl
Magistratsdirektor

Klima:WIN – (inklusive) Hitze-Anpassung in NÖ-Gemeinden

Klimabündnis NÖ hat im Auftrag des Landes NÖ (Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft) im Herbst 2025 eine Umfrage in einigen NÖ-Gemeinden durchgeführt und Empfehlungen ausgesprochen.

Teilnehmende Gemeinden: Fels am Wagram, Mödling, Sankt Pölten, Wiener Neudorf, Wiener Neustadt.

Der Klimawandel ist in Niederösterreich spürbar. Wetterextreme wie Hitzetage und Starkregen nehmen zu. Für Gemeinden wird es immer wichtiger, Klimafolgen in ihre Entscheidungen einzubeziehen, um die Lebensqualität vor Ort zu erhalten bzw. zu erhöhen und teure Fehlplanungen zu vermeiden. Auch soziale Aspekte sind entscheidend: Klimawandelanpassung sollte die unterschiedlichen Betroffenheiten und Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigen.

Zentrale Umfrageergebnisse (2025)

  • Über drei Viertel der Teilnehmenden mit gültiger Angabe fühlen sich auf Alltagswegen zu Fuß oder mit dem Fahrrad sehr oder eher belastet.
  • Rund 95 % bewerten Parks bzw. Grünflächen mit großen Bäumen (Grünoasen) als sehr oder eher wichtig.
  • Mehr als die Hälfte sucht bei Hitze öffentliche Rückzugsorte zur Abkühlung auf.
  • Häufig genannte Gründe gegen die Nutzung solcher Orte: zu laut/zu belebt, zu weit entfernt, zu teuer/Konsumzwang, unpassende Öffnungszeiten, mangelnde Barrierefreiheit.
  • In der Schulumfrage (1.609 Teilnehmende) wurden insbesondere Wasserangebote, Beschattung und Trinkbrunnen als wichtig genannt.

Ideen für hitzeangepasste Gemeinden (Kurzfassung)

  • Breite Information der Bevölkerung über Gemeinde-Medien, Flyer, Plakate und Veranstaltungen
  • Zielgruppenspezifische Kommunikation für Hitze-Risikogruppen
  • Kühle Rückzugsorte ohne Konsumzwang, mit Trinkmöglichkeiten und guter Erreichbarkeit
  • Beschattung von Alltagswegen, Haltestellen und Aufenthaltsbereichen
  • Barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit öffentlicher Infrastruktur (z. B. Trinkbrunnen)
  • Einbindung der Bevölkerung bei Freiraumgestaltung (verschiedene Kanäle, einfache Sprache, Mehrsprachigkeit)
  • Maßnahmen an Gebäuden und im privaten Umfeld fördern (Begrünung, klimafitte Bäume, etc.)
  • Hitzeschutzmaßnahmen bei gemeindeeigenen Gebäuden und in öffentlichen Einrichtungen